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OVG Sachsen-Anhalt folgt BVerwG-Rechtsprechung: Vorerst kein Referendariat nach rechtsextremer Vergangenheit
Ein wegen diskriminierenden und extremistischen Verhaltens aus der Bundeswehr entlassener Mann will ins Rechtsreferendariat. Daraus wird aber nichts. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte seinen Eilantrag ab.
Quelle: Legal Tribune Online