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OVG Schleswig-Holstein zum "Letzte Generation"-Beschluss: Gericht muss Entscheidung nicht selbst veröffentlichen
Ein Journalist erreichte vor dem VG in Schleswig-Holstein, dass das LG Flensburg einen viel beachteten Beschluss zur "Letzten Generation" veröffentlichen muss. Das OVG bremst ihn aus: Er wird nur eine Kopie der Entscheidung bekommen.
Quelle: Legal Tribune Online