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Mathias GierthRechtsanwalt
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Patriarchaler Beteiligungszwang muss belegt sein: BGH hebt Straf­zu­mes­sung bei Mord­ver­such im Rocker­mi­lieu auf

Wegen eines "patriarchalen Familiengefüges" habe sich eine Frau nicht der Tatbeteiligung entziehen können, so das LG Hamburg. Den BGH überzeugte das nicht, deshalb könnte der Mutter eines Haupttäters nun doch eine Gefängnisstrafe drohen.

Wegen eines "patriarchalen Familiengefüges" habe sich eine Frau nicht der Tatbeteiligung entziehen können, so das LG Hamburg. Den BGH überzeugte das nicht, deshalb könnte der Mutter eines Haupttäters nun doch eine Gefängnisstrafe drohen.

Quelle: Legal Tribune Online