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Patriarchaler Beteiligungszwang muss belegt sein: BGH hebt Strafzumessung bei Mordversuch im Rockermilieu auf
Wegen eines "patriarchalen Familiengefüges" habe sich eine Frau nicht der Tatbeteiligung entziehen können, so das LG Hamburg. Den BGH überzeugte das nicht, deshalb könnte der Mutter eines Haupttäters nun doch eine Gefängnisstrafe drohen.
Wegen eines "patriarchalen Familiengefüges" habe sich eine Frau nicht der Tatbeteiligung entziehen können, so das LG Hamburg. Den BGH überzeugte das nicht, deshalb könnte der Mutter eines Haupttäters nun doch eine Gefängnisstrafe drohen.
Quelle: Legal Tribune Online