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Mathias GierthRechtsanwalt
SozialrechtBundessozialgericht — Pressemitteilungen

Posttraumatische Belastungsstörung kann auch bei Leichenumbettern als Wie- Berufskrankheit anzuerkennen sein

Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 19/23 R).

Quelle: Bundessozialgericht — Pressemitteilungen