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Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines: Gazprom-Töchter nicht als Nebenkläger zugelassen
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.
Quelle: Legal Tribune Online