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Mathias GierthRechtsanwalt
AllgemeinLegal Tribune Online

Sächsisches OVG zu CSD Dresden: Wann Feiern auch Demonstrieren ist

Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.

Quelle: Legal Tribune Online