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Schlagerstar verliert vor dem BGH: Keine Geldentschädigung für Helene Fischer wegen Babyfotos
Mit Kind und Kegel beim Stadtbummeln fotografiert: Das passte Schlagerstar Helene Fischer gar nicht. Tatsächlich ist ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, bestätigte nun der BGH. Eine Entschädigung dafür bekommt sie vom Sender RTL aber nicht.
Mit Kind und Kegel beim Stadtbummeln fotografiert: Das passte Schlagerstar Helene Fischer gar nicht. Tatsächlich ist ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, bestätigte nun der BGH. Eine Entschädigung dafür bekommt sie vom Sender RTL aber nicht.
Quelle: Legal Tribune Online