
SozialrechtBundessozialgericht — Pressemitteilungen
Schulgeld für Privatschule erhöht nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass Auszubildende an privaten kostenpflichtigen Berufsfachschulen, die neben den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, anfallendes Schulgeld nicht von diesem Einkommen
Quelle: Bundessozialgericht — Pressemitteilungen