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SG München verneint Versicherungsschutz: Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.
Quelle: Legal Tribune Online