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Staatsanwaltschaft Leipzig zum Vorfall im Zoo: Einschläferung von Tigerbabys war nicht strafbar
Nachdem ihre Mutter sie vernachlässigt hatte, schläferte der Leipziger Zoo drei Tigerbabys wegen ihres schlechten Gesundheitszustands ein. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass eine Aufzucht von Hand nicht verpflichtend war.
Quelle: Legal Tribune Online