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Mathias GierthRechtsanwalt
StrafrechtLTO — Strafrecht

Strafvollzug im Ausland am Beispiel von Schweden und Estland: Wenn im Gefängnis kein Platz ist

Schweden bringt seine Strafgefangenen inzwischen in Estland unter. Wäre derartiges auch für Deutschland denkbar, wenn die Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen kommen? Jonathan Eggen und Lorenz Bode haben die Rechtslage untersucht.

Quelle: LTO — Strafrecht