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Tierarzt haftet, weil er sich die Röntgenbilder nicht ansah: Pferde-Untersuchungsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
In diesem Pferdefall ging es nicht um die Haftung des Tierhalters, sondern die eines Tierarztes. Der sollte das Tier im Auftrag des Verkäufers untersuchen, konnte aber nicht beweisen, sich die Röntgenbilder auch angesehen zu haben.
In diesem Pferdefall ging es nicht um die Haftung des Tierhalters, sondern die eines Tierarztes. Der sollte das Tier im Auftrag des Verkäufers untersuchen, konnte aber nicht beweisen, sich die Röntgenbilder auch angesehen zu haben.
Quelle: Legal Tribune Online