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Mathias GierthRechtsanwalt
StrafrechtLTO — Strafrecht

Überwachung mit Fußfessel: Hausarrest statt Gefängnis für René Benko

Vor wenigen Wochen wurde René Benko wegen Schädigung seiner Gläubiger zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Jetzt wird dem Unternehmer ein per Fußfessel überwachter Hausarrest ermöglicht.

Quelle: LTO — Strafrecht