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VG Berlin sieht Verstoß gegen Tierschutzgesetz: Minischwein darf nicht im 4. Stock gehalten werden
Eine Wohnung im vierten Stock ist kein geeigneter Ort für ein Schwein, so das VG Berlin. Das Tier könne sich dort weder ausreichend suhlen und wühlen, noch sei ihm das Treppensteigen zuzumuten. Auch der Kontakt zu Artgenossen sei wichtig.
Quelle: Legal Tribune Online