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VG Berlin zur Versammlungsfreiheit: Aufenthaltsverbot "auf Vorrat" ist unzulässig
Ein sechsmonatiges Aufenthaltsverbot sei ein Platzverweis "auf Vorrat", fand das VG Berlin und gab einer Aktivistin recht, die nach Klebeaktionen ein Aufenthaltsverbot kassiert hatte: Das verstoße gegen die Polizeifestigkeit der Versammlung.
Quelle: Legal Tribune Online