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VG Düsseldorf widerspricht Grundschule: Schüler mit Herzerkrankung darf mit auf Klassenfahrt
Ein Neunjähriger mit einer Herzerkrankung durfte nicht mit auf Klassenfahrt. Die Schule hat das auf Sicherheitsbedenken geschoben – und das war rechtswidrig, so das VG. Jedes Kind hat das Recht und auch die Pflicht, teilzunehmen.
Ein Neunjähriger mit einer Herzerkrankung durfte nicht mit auf Klassenfahrt. Die Schule hat das auf Sicherheitsbedenken geschoben – und das war rechtswidrig, so das VG. Jedes Kind hat das Recht und auch die Pflicht, teilzunehmen.
Quelle: Legal Tribune Online