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VG Düsseldorf zum Ausschluss durch die Schule: Autistischer Schüler darf mit auf Klassenfahrt
Seine Schule hielt einen Neunjährigen mit Autismus und ADHS auf Klassenfahrt für ein Sicherheitsrisiko, trotz organisierter Eins-zu-eins-Betreuung durfte er nicht mit. Laut VG ist das unverhältnismäßig, der Junge darf nun mit nach Spiekeroog.
Quelle: Legal Tribune Online