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VG Karlsruhe sieht unzulässige Nebenbestimmungen: Cannabis-Club muss nicht ständig erreichbar sein
Rufbereitschaft, Finanzberichte und Grenzen für Vorstandsgehälter: Das Regierungspräsidium Freiburg knüpfte die Erlaubnis eines örtlichen Cannabis-Clubs an zahlreiche Nebenbestimmungen. Zu Unrecht, hat das VG Karlsruhe jetzt entschieden.
Quelle: Legal Tribune Online