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VG Koblenz zur Bundeswehr: Soldat auf Zeit darf trotz "Sinnkrise" nicht früher gehen
Ein Zeitsoldat wollte seine ursprünglich vereinbarte Dienstzeit von 16 Jahren um zwei Jahre verkürzen, weil er eine "Sinnkrise" hat. Die Bundeswehr lehnte ab: Er sei zu gut ausgebildet und werde gebraucht. Das VG Koblenz gab ihr Recht.
Ein Zeitsoldat wollte seine ursprünglich vereinbarte Dienstzeit von 16 Jahren um zwei Jahre verkürzen, weil er eine "Sinnkrise" hat. Die Bundeswehr lehnte ab: Er sei zu gut ausgebildet und werde gebraucht. Das VG Koblenz gab ihr Recht.
Quelle: Legal Tribune Online