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VG Köln entscheidet anders als VG Berlin: Verfassungsschutz darf "Jüdische Stimme" als extremistisch einstufen
Der antizionistische Berliner Verein darf vorläufig als extremistisch eingestuft werden, entschied das VG Köln. Es sah einen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Das VG Berlin war kürzlich zum gegenteiligen Ergebnis gekommen.
Der antizionistische Berliner Verein darf vorläufig als extremistisch eingestuft werden, entschied das VG Köln. Es sah einen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Das VG Berlin war kürzlich zum gegenteiligen Ergebnis gekommen.
Quelle: Legal Tribune Online