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Wegen Kampagne für AfD-Verbotsverfahren: Finanzamt hinterfragt Gemeinnützigkeit von Naziopferverband
Hinterbliebene der Opfer des Nationalsozialismus sprechen sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Muss ihnen deshalb die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden? Das Finanzamt Berlin will es prüfen.
Hinterbliebene der Opfer des Nationalsozialismus sprechen sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Muss ihnen deshalb die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden? Das Finanzamt Berlin will es prüfen.
Quelle: Legal Tribune Online