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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

Zwangsarbeit im Nagelstudio oder auf dem Bau: Auch Kunden können sich strafbar machen

Die Bundesregierung will Menschenhandel und Ausbeutung stärker verfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich auch auch Kunden strafbar machen können, wenn sie Zwangsarbeit in Anspruch nehmen.

Die Bundesregierung will Menschenhandel und Ausbeutung stärker verfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich auch auch Kunden strafbar machen können, wenn sie Zwangsarbeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Legal Tribune Online